Eine Förderschullehrkraft unserer Schule wird daraufhin eine förderdiagnostische Stellungnahme verfassen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Die förderdiagnostische Stellungnahme beinhaltet Informationen:
- aus dem Erstgespräch
- aus Gesprächen mit dem Kindergarten
- aus Gesprächen und Berichten von Ärzten und Therapeuten
Zusätzlich werden von der Förderschullehrkraft sowohl informelle als auch standardisierte Testverfahren durchgeführt.
Alle Ergebnisse werden in der förderdiagnostischen Stellungnahme zusammengetragen und den Eltern in der sogenannten Anhörung vorgestellt und mit ihnen besprochen.
Elternwahlrecht: Eltern haben das Recht die Schulform für ihr Kind selbst zu wählen. Die Förderschullehrkraft gibt Informationen sowohl über die Beschulung an der Förderschule als auch in der inklusiven Beschulung.