Inklusion
Mit der Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen wurde die rechtliche Grundlage für den Inklusiven Unterricht im Schulgesetz geschaffen.
Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den für das Einzugsgebiet der Friedrich-Fröbel-Schule zuständigen Schulen und umfasst folgende Bereiche:
- Unterricht für Schüler/-innen mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Schwerpunkt geistige Entwicklung,
- Beratung der Lehrkräfte der Regelschule,
- das Verfassen von förderdiagnostischen Stellungnahmen,
- die Teilnahme an Förderausschüssen sowie
- die Beratung von Eltern
Grundlegende Ziele:
- Unterricht an der Regelschule (Grundschule / weiterführende Schule)
- Wohnortnahe Schule
- Begleitung durch eine Förderschullehrkraft
- Gemeinsames Lernen mit Gleichaltrigen
- Aufbau von sozialen Beziehungen
- Individuelle Förderung und Lernziele
1. Unterricht an der Regelschule
Die Schülerinnen und Schüler gehören zur jeweiligen allgemeinbildenden Schule. Sie werden dort entsprechend ihrem Förderanspruch nach den Richtlinien der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet.
2. Wohnortnahe Schule
Durch die wohnortnahe Beschulung ist es den Schülerinnen und Schülern zum Beispiel möglich mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern gemeinsam zur Schule zu laufen.
3. Begleitung durch eine Förderschullehrkraft
Förderschullehrkräfte unserer Schule werden für einige Stunden an die entsprechende allgemeine Schule abgeordnet, um dort die inklusive Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderanspruch geistige Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. In einem Team von multiprofessionellen Akteuren werden individuelle und bedarfsgerechte Angebote geschaffen.
4.Gemeinsames Lernen mit Gleichaltrigen / 5. Aufbau von sozialen Beziehungen
Die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler wird genutzt, unterschiedliche Sichtweisen und Bedürfnisse kennenzulernen und sich damit auseinanderzusetzen. Die Kinder lernen, sich in ihrer Unterschiedlichkeit zu respektieren und sich gegenseitig zu unterstützen als Grundlage für ein erfolgreiches gemeinsames Lernen und
6. Individuelle Förderung und Lernziele
Die Förderschullehrkraft erarbeitet gemeinsam mit der Lehrkraft der allgemeinen Schule einen individuellen Förderplan. Unter Berücksichtigung der individuellen Lernausgangslagen innerhalb der Lerngruppe werden die Förderziele in den Kompetenzbereichen festgelegt und die Unterrichts- und Erziehungsziele, die für die Schülerin, den Schüler angestrebt werden, beschrieben. Die Beschreibung der individuellen Lernziele und angestrebten Kompetenzen baut auf den Stärken der jeweiligen Schülerin und des jeweiligen Schülers auf .
Grundlage hierfür sind die Richtlinien für Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Der Förderplan wird mit den Eltern besprochen und reflektiert. Wenn möglich sind auch die Schülerinnen und Schüler in das Förderplangespräch mit einzubeziehen.