Elternbeirat

 

Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen Schule und der Elternschaft. Die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt.

Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder.


Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter teil.
Die Schulleitung unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen. Bei geeigneten Beratungsgegenständen sollen Mitglieder der Schülervertretung hinzugezogen werden.

Das Mitbestimmungsrecht der Eltern ist im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt. Nähere Ausführungen enthält die „Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse“, die im Bereich Schulrecht unter "Schulische Gremien" eingesehen werden kann.

 

Der Elternbeirat unterstützt bei Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und versucht gemeinsam mit der Schule und den Eltern Lösungen zu finden. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Schule informiert zu sein. In dieser Funktion können Eltern mitbestimmen und Einfluss nehmen. Der Elternbeirat wirkt bei Festen und vielen anderen Events der Schule mit und ermöglicht durch Elternspenden Anschaffungen für die Schule.

Der Schulelternbeirat wird von den Kreis- und Stadtelternbeiräten unterstützt. 

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